Es geht um die Straßenausbaubeiträge, genauer um die im Rahmen einer Erneuerung.
Es geht auch darum, dass Kosten auf einzelne Bürger abgewälzt werden. Wer ein Loch gräbt, muss es auch wieder zu machen. Warum die Kosten für das Zumachen nicht jemand anderen bezahlen lassen? Das ist „mieser“ Politikstil.
Es geht um ein Bauvorhaben von ca. 1 Mio. Euro, das auf ca. 20 Anlieger verteilt werden soll.
Unternehmen erhöhen Preise, der Staat Gebühren und Steuern. Und wem soll der Bürger jetzt in die Tasche greifen?
Viele haben das geschluckt und sich nicht zur Wehr gesetzt. Anderen steht es noch bevor. Vielen wird das die wohlverdiente Rente vermiesen und die Kinder werden noch daran abzahlen.
Wofür? Für eine Straße, die zu 100% Eigentum der Gemeinde ist.
Anbei eine kurze Übersicht aus Hadamar über die Abrechnungsmöglichkeiten zu den Straßenausbaubeiträgen.
Es gibt bei einigen CDU-Führungspersönlichkeiten anscheinend die Einstellung, dass alle Bürger in einer Demokratie „ihrer“ Meinung folgen sollen.
Und wer das nicht macht, wird durch „linke“ Attacken, meist auch „hintenrum“ schon „auf Linie“ gebracht.
Diese Arroganz zu entzaubern, ist mit eine Aufgabe.
Es existieren viele Märchen, die seitens einzelner Gemeindevertreter immer wieder als Tatsache behauptet werden, die aber ihren Ursprung im Aberglauben und „Bauernschläue“ haben.
Beispiel: Das Märchen der Hausanschlüsse. Es gab eine Zeit in Elz, da stiegen alle Anlieger in die Baulöcher und schlugen sich einen nicht fachgerechten Hausanschluss in den Kanal. Hallo, was ist das denn? Die Schadensschlussfolgerung ist ein Märchen, belegbar, gutachterlich. Solche Märchen sind aber gut, um Bürgern Kosten auf das Auge zu drücken, da Widerstand nur mit hohen Kosten verbunden ist. Praktisch, aber irgendwie unredlich, oder?
Der Verband für Wohneigentum hat die Sache dem Landtag in Hessen vorgetragen.
Er widerspricht der Auffassung, dass der Vorteil der zur Beitragserhebung herangezogen wird, überhaupt existiert.
„Ein Vorteil, der in § 11 Abs. 1 KAG als Grundlage für die Beitragserhebung angeführt wird, ist nicht gegeben. Bei einer Immobilienbewertung bleibt der Zustand der Straße unberücksichtigt.“
Diese Meinung teilen einige Rechtswissenschaftler und auch die deutschen Finanzgerichte. Verfassungsklagen sind in Vorbereitung.
Hier noch eine grafische Übersicht zum Thema auf der Webseite von strassenbeitragsfrei.de
Danke für den Tipp Herr Schneider.
Fortsetzung folgt.
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